HAUSORDNUNG 

 

Schutzmaßnahmen

Zum Schutz der Hausbewohner ist die Haustür ständig verschlossen zu halten.

Bitte halten sie Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure als Fluchtweg frei.

 

Rauchen

Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir Ihnen eine Reinigungsgebühr von 150 Euro.

 

Haftung

Wir bitten Sie, Ihre gesamten persönlichen Sachen in Ihrem Zimmer unterzubringen und dieses bei Verlassen abzuschließen. Für die Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen ist selbst zu sorgen, die Pension übernimmt dafür keine Haftung.

Wer Schäden am Inventar oder Gebäude verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und verlorengegangene Schlüssel werden in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu entrichten.

 

Lärm und Ruhezeiten

In der Zeit von 22:00 – 7:00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Grundsätzlich ist jedes auf dem Gelände der Pension verursachte Geräusch auf Zimmerlautstärke zu halten.

 

Ge- und Verbote

In den Toiletten dürfen weder Kosmetik- oder Sanitärartikel, noch Windeln entsorgt werden.

Fenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.

Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.

Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Pension eingebracht werden.

 

Haustiere                                                    

Ein Haustieraufenthalt ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt in den Zimmern der Pension ist streng untersagt. Nach Genehmigung dürfen sich Haustiere im Außengelände aufhalten. Haustiere dürfen andere Hausbewohner nicht belästigen. Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
Durch das Haustier entstandenen Verunreinigungen im Haus und auf dem Gelände der Pension sind durch den Tierhalter sofort zu beseitigen.

 

Hausrecht

Die Pensionsleitung übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen erlaubt sich die Pensionsleitung die Zimmer zur Ausübung des Hausrechts zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen.

Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Pensionsleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

 

Schmölen, Februar 2023